Pixel Performance (Stand: Januar 2021)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeglicher Zusammenarbeit und Rechtsgeschäfte mit Pixel Performance – Sebastian Malajka. Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als „Kunde“ und Pixel Performance – Sebastian Malajka als „Pixel Performance“ bezeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Pixel Performance nicht ausdrücklich und in Schriftform anerkennt, sind unverbindlich, auch ohne den ausdrücklichen Widerspruch von Pixel Performance.
§1 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote, die dem Kunden vorliegen sind maximal 30 Tage, ab dem Angebotsdatum, gültig.
§2 Leistungsgegenstand
Das mit dem Kunden abgestimmte Angebot beziehungsweise die Rechnung bestimmt vorrangig den Umfang der Leistungen und die Vertragspflichten von Pixel Performance. Wenn nicht anders vereinbart, sind bei Leistungen mit Mitwirkungspflicht des Kunden zum Festpreis 2 (zwei) Korrekturschleifen im Festpreis enthalten; darüber hinausgehende Tätigkeiten werden nach den vereinbarten Stundensätzen vergütet.
§3 Vertragsschluss
Verträge zwischen den beiden Parteien kommen nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln zustande, indem der Kunde Pixel Performance schriftlich mit der Durchführung von Leistungen beauftragt und Pixel Performance dem Auftragsangebot entweder nicht innerhalb von 7 Werktagen widerspricht oder alternativ mit der Erbringung der beauftragten Leistungen beginnt und den Kunden über den Leistungsbeginn informiert.
§4 Kosten / Zahlungsvereinbarung
Die für den Kunden anfallenden Kosten sind in der jeweiligen Rechnung sowie falls erstellt im Angebot ausgeschildert. Mit der Annahme des Auftrages erklärt sich der Kunde mit den in der Rechnung geäußerten Zahlungsforderungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pixel Performance einverstanden. Pixel Performance ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungen Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen.
§5 Mitarbeiter
Die Mitarbeiter, welche zur Durchführung der Dienstleistung eingesetzt werden, werden von Pixel Performance ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter. Der Kunde hat gegenüber den von Pixel Performance eingesetzten Mitarbeitern kein Weisungsrecht.
§6 Abnahme von Leistungen, Prüfung von Mängeln
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Leistungen, die Pixel Performance diesem zur Abnahme übergibt, auf Mängel zu überprüfen. Diese Mängel beziehungsweise Beanstandungen muss der Kunde Pixel Performance schriftlich, zusammen mit einer Beschreibung zur Reproduktion der Mängel, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen mitteilen. Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb der genannten Frist keine Mängel gerügt wurden oder diese insgesamt mindestens 14 (vierzehn) Tage lang produktiv genutzt wurden (z. B. durch die Veröffentlichung einer Website). Sollte sich bei der Lokalisierung von Mängeln herausstellen, dass tatsächlich kein Mangel bestand, wird die Tätigkeit von Pixel Performance im Rahmen der Mangel-Behandlung nach den üblichen Sätzen (vgl. §9 Abs.2) vergütet.
§7 Mitwirkungspflichten
(1) Soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Kunde Pixel Performance alle ihm zur Verfügung  stehenden Informationen und Gegenstände unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen schaffen.
(2) Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt in Abhängigkeit von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den  Kunden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen von mehr als 30 Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch Pixel Performance und /oder Mehraufwand, behält sich Pixel Performance das Recht vor das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Eine Wiederaufnahme des Vertrages ist auch nach der Kündigung jederzeit möglich, wenn sich die Vertragsparteien auf eine dem Mehraufwand seitens Pixel Performance angepasste Vergütung geeinigt haben.
§8 Vergütung
(1) Die Tätigkeiten von Pixel Performance werden, sofern nicht anders (beispielsweise vertraglich) vereinbart, zu einem  Stundensatz von 60,00 EUR brutto vergütet.
(2) Je nach Auftragsart rechnet Pixel Performance einmalig oder periodisch zum bzw. zu den angegebenen Zeitpunkten  ab. Rechnungsbeträge werden je nach  Vereinbarung entweder per Lastschrift von einem vom Kunden genannten Bankkonto eingezogen oder sind vom Kunden pünktlich zum Fälligkeitsdatum auf der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
(3) Bei Laufzeitverträgen und bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen wird die gesamte für einen  Abrechnungszeitraum vereinbarte Summe sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung 15 (fünfzehn) Tage im Verzug ist.
(4) Sofern ein Kunde die Mitwirkung (z. B. nach §8), welche zur Erbringung der Leistung durch Pixel Performance  erforderlich ist, für eine Zeit von mindestens 30 (dreißig) Tagen schuldhaft unterlässt, wird die gesamte Vergütung fällig.
(5) Wenn und soweit eine Vergütung im Voraus geschuldet ist (z.B. bei Laufzeitverträgen) ist Pixel Performance vor der  Zahlung der fälligen Summe nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet.
(6) Wenn und soweit Pixel Performance für die Erbringung der Leistung vereinbarungsgemäß Leistungen von  Drittanbietern verwendet (zum Beispiel der Einkauf von Bildlizenzen, Hosting oder Werbekosten), darf diese Leistungen dem Kunden im Voraus, auch außerhalb üblicher Abrechnungszyklen, in Rechnung gestellt werden.
§9 Betriebsstörungen
Pixel Performance wird bei Betriebsstörungen, soweit sie nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen,  behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Dienstleistung befreit. Wird hierdurch die Erbringung der Dienstleistung um mehr als zwei Monate verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Dienstleistungen zu kündigen.
§10 Gewährleistung
Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt 12 (zwölf) Monate ab Übergabe der Leistung  beziehungsweise des Ergebnisses.
§11 Haftungsbegrenzung
(1) Eine Haftung für Schäden, welche durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden ist ausgeschlossen, es sei denn,  es handelt sich um Schäden, die Pixel Performance unabhängig von einem fahrlässigen Verhalten zu vertreten hat oder um Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet Pixel Performance bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
(2) Pixel Performance übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gelieferten Inhalte. Der Kunde versichert, dass für  jegliches zur Verfügung gestelltes Material, die notwendigen Urheberrechte und Lizenzen vorhanden sind.
(3) Pixel Performance haftet nur dann für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass  diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form
bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherheitskopien von  sämtlichen Daten, die Pixel Performance zur Erbringung der Werksleistung zur Verfügung gestellt werden, anzufertigen und zu verwahren. Pixel Performance ist nicht dazu verpflichtet übermittelte Daten, die für die Erbringung der Werksleistung nicht erforderlich sind, aufzubewahren.
§12 Nennung des Kunden als Referenz
Die folgenden Details des Kunden bzw. der Tätigkeit für den Kunden dürfen von Pixel Performance zu Referenz- und  Werbezwecken auf der Website, in Präsentationen und Werbematerial aller Art und unabhängig vom Medium (inklusive Messeauftritte) verwendet werden: Firma, Logo(s) und sonstige Kennzeichen (z.B. Marken), soweit sie mit der Leistung von Pixel Performance für den Kunden im Zusammenhang stehen, sowie eine grobe Beschreibung der  erbrachten Leistungen.
§13 Leistung: Suchmaschinenoptimierung – SEO / Local SEO
(1) Der Kunde ist sich bewusst und damit einverstanden, dass:
a) Pixel Performance für SEO-Dienstleistungen mangels Kontrolle der von Dritten betriebenen Suchmaschinen weder garantieren kann, dass ein bestimmtes Ranking unter den Suchergebnissen in Online-Suchmaschinen erreicht wird, noch das ein anderer vom Kunden angestrebter Erfolg erzielt wird; und
b) die von Pixel Performance für SEO-Dienstleistungen berechnete Vergütung eine auf Dauer angelegte Pauschale ist, dass Pixel Performance deshalb die vereinbarten Dienste nach eigenem Ermessen zeitlich plant und erbringt und der Kunde weder die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung in einem bestimmten Zeitraum erwarten noch einen konkreten Tätigkeitsbericht fordern kann.
(2) Der Kunde hat Pixel Performance vor Beginn der SEO-Leistungserbringung über alle seine bisherigen SEO-Aktivitäten umfassend zu informieren, dies beinhaltet auch die eventuelle Entfernung von Webseiten aus einem oder mehreren Suchmaschinen Indizes (Blacklisting). Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt einen Grund zur außerordentlichen Kündigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses dar.
(3) Wenn Pixel Performance mit Arbeiten an Webseiten des Kunden beauftragt ist, muss der Kunde Pixel Performance spätestens 2 (zwei) Wochen vor der Durchführung von technischen oder grafischen Änderungen durch Dritte an diesen Webseiten über die anstehenden Änderungen informieren.
§14 Leistung: Webdesign
(1) Pixel Performance berät und unterstützt den Kunden bei der Erstellung und Pflege der von ihm gewünschten Website.
(2) Zur Erbringung der Leistung “Webdesign” auf Basis von WordPress, stellt der Kunde die dafür benötigte WordPress-Installation auf seinem Hosting-Server zur Verfügung inkl. Zugangsdaten zur WordPress-Installation. Sollte dies dem Kunden nicht möglich sein, übernimmt Pixel Performance die WordPress-Installation auf dem Hosting-Server des Kunden gegen einen entsprechenden Endbetrag. Hier muss der Kunde die Zugangsdaten zum Hosting-Server zur Verfügung stellen. Bei statistischen Websites ist ein FTP Zugang ausreichend.
(3) Pixel Performance übernimmt keine Haftung für technische Fehler auf dem Hosting-Server. (Datenbank, PHP, etc.), sowie Programfehler von externen Themes und Plugins.
(4) Pixel Performance übernimmt ebenfalls keine Haftung und keine Garantie für die Rechtssicherheit der Website. Es wird eine Prüfung durch einen Juristen empfohlen.
§15 Datenschutz
Wenn Pixel Performance personenbezogene Daten durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden, wird Pixel  Performance diese nach den gesetzlichen Vorschriften schützen. Der Kunde muss Pixel Performance darauf hinweisen, wenn personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierdurch eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorliegen kann, die zu regeln er gesetzlich verpflichtet ist.
§16 Haftung des Kunden nach Telemediengesetz
Dem Kunden ist bewusst, dass er nach § 7 Telemediengesetz (TMG) inhaltlich Verantwortlicher für alle von Pixel  Performance in seinem Auftrag erstellten, gepflegten oder in sonstiger Weise verwalteten Online-Präsenzen ist, z.B.  seiner Websites, Social Media-Seiten, Online-Shops und Google Places- oder Google AdWords-Inhalte. Er haftet dementsprechend z. B. nach Urheber-, Telemedien-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht. Pixel Performance schlägt im Rahmen des jeweiligen Auftrages Maßnahmen ausschließlich vor, erbringt aber zu keiner Zeit
Rechtsberatung. Die Verantwortlichkeit für die Rechtskonformität der von ihm verwendeten Inhalte und Leistungen liegt  bei dem Kunden.
§17 Weiteres
(1) Sämtliche die Geschäftsbeziehung zwischen Pixel Performance und dem Kunden betreffenden Willenserklärungen,  insbesondere Kündigungen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, aber zum Beispiel auch Mahnungen und
Mängelrügen erfordern Textform (z. B. per E-Mail oder auf Papier).
(2) Die von Pixel Performance angegebenen Preise verstehen sich stets, sofern nicht anders beschrieben, als  Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle in Verbindung mit der  Geschäftsbeziehung der Parteien stehenden Ansprüche ist der Sitz von Pixel Performance.
(4) Wenn Pixel Performance für seine Tätigkeiten für den Kunden vereinbarungsgemäß Leistungen Dritter in Anspruch  nimmt, finden, soweit diese AGB dem nicht
entgegenstehen, auch eventuelle AGB des / der Dritten im Verhältnis des Kunden zu Pixel Performance Anwendung.
§18 Salvatorische Klausel / Anwendbares Recht
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so  wird die Wirkung der Bedingungen im Übrigen nicht davon berührt. Pixel Performance und der Kunde sind dann verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Auf die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden und Pixel Performance findet das materielle deutsche Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Düsseldorf, soweit nicht das Gesetz einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.